Sie möchten helfen?
Wohnraum zur Verfügung stellen
Sie möchten Wohnraum in Burghausen zur Verfügung stellen? Egal ob Sie ein Zimmer, einen abgeschlossenen Wohnbereich oder eine Wohnung bereitstellen können – jeder Wohnraum ist jetzt wichtig.
Bitte melden Sie folgende Informationen an: Frau Eva Spirkl, +49 8671 502477 oder an: asylunterbringung@lra-aoe.de
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Wie viele Personen können aufgenommen werden?
Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung?
Sind die Zimmer möbliert?
Handelt es sich um eine separate Wohnung/abgeschlossene Wohneinheit oder um ein Zimmer?
Wie lange können die Geflüchteten bleiben?
Direkt an Flüchtlinge vermieten
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Vermieter direkt an die Flüchtlinge vermieten:
- Wenn die Flüchtlinge die Wohnung nicht selbst finanzieren können, sondern dies über staatliche Leistungen gehen muss, dann muss die Miete angemessen sein und der Flüchtling Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Mietvertrag muss vor Abschluss im Landratsamt vorgelegt werden.
- Wenn die Flüchtlinge die Wohnung selbst dauerhaft finanzieren können, muss das Landratsamt Altötting nicht eingeschaltet werden. Der Mietvertrag kann direkt zwischen Vermieter und Flüchtling abgeschlossen werden.
Kontakt: Frau Eva Spirkl, +49 8671 502477 oder an: asylunterbringung@lra-aoe.de
Ansprechpartner und Telefonnummern
Fragen zu Burghauser Wohnraum für Geflüchtete:
Herbert Beck, +49 8677 887 404; ukrainehilfe@burghausen.de
BRK Flüchtlings- und Integrationsberatung:
Heike Hammad, +49 172 7998768, heike.hammad@kvaltoetting.brk.de
Haus der Familie
Christine Auberger, +49 8677 887 580, hausderfamilie@burghausen.de
Bürgerinsel
Alfred Danninger, +49 8677 887 561, info@buergerinsel.de